Wenn Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, haben Sie nach acht Wochen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, mit dem Sie einen privaten Arbeitsvermittler mit der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beauftragen können.

Diesen Gutschein stellt Ihnen die Agentur für Arbeit auf Anfrage mit einer Gültigkeit von drei Monaten aus.

Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung noch erfüllt sind. Sie können den Gutschein persönlich beantragen oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder eMail unter Angabe Ihrer Kundennummer anfordern.

Weder Ihnen noch Ihrem Arbeitgeber entstehen dabei Kosten.

Arbeitslosengeld I - Bezieher (SGB III § 421 g)
Sie erhalten von Ihrer Agentur für Arbeit auf Wunsch einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie eine aktuellen oder ruhenden Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, vorausgesetzt, es besteht eine Arbeitslosigkeit von mindestens acht Wochen.

Arbeitslosengeld II - Bezieher (Hartz IV)
Sie haben zwar keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein, dennoch kann Ihnen bei entsprechender Bewertung ein Gutschein ausgestellt werden.

klhofmann
Hofmann-pm3b