Die Empfänger beim Erstversand am 22. Januar 2010:

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bundesministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen

Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit: Vorsitzende Frau Annelie Buntenbach

Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales: Ausschussvorsitzende Frau Katja Kipping

Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales: Stellvertretendes Mitglied Herr Alexander Funk

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: Fraktionsvorsitzender Herr Volker Kauder

SPD-Bundestagsfraktion: Fraktionsvorsitzender Dr. Frank-Walter Steinmeier

FDP-Bundestagsfraktion: Fraktionsvorsitzende Frau Birgit Homburger

Fraktion DIE LINKE im Bundestag: Fraktionsvorsitzender Dr. Gregor Gysi

Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Fraktionsvors. Frau Renate Künast und Herr Jürgen Trittin

Bundesrechnungshof: Präsident Herr Prof. Dr. Dieter Engels

DGB Deutscher Gewerkschaftsbund: Bundesvorsitzender Herr Michael Sommer

BDA Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände: Dr. Dieter Hundt

IZA Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit: Direktor Arbeitsmarktpolitik Herr PD Dr. Hilmar Schneider

DIHK Deutscher Industrie- und Handelkammertag e.V.: Hauptgeschäftsführer Herr Dr. Martin Wansleben

HDE Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V.: Hauptgeschäftsführer Herr Stefan Genth

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU: Vorsitzender Herr Dr. Josef Schlarmann

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.: Präsident Herr Dr. Karl Heinz Däke

 

Saarland Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Sport: Ministerin Frau Annegret Kramp-Karrenbauer

Saarland Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft: Minister Herr Dr. Christoph Hartmann

Saarland Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten: Minister Herr Stephan Toscani

CDU-Landtagsfraktion: Fraktionsvorsitzender Herr Klaus Meiser

Arbeitskammer des Saarlandes: Hauptgeschäftsführer Herr Horst Backes

IHK Industrie- und Handelskammer des Saarlandes: Hauptgeschäftsführer Herr Volker Giersch

VSU Vereinigung der Saarländischen Unternehmerverbände: Hauptgeschäftsführer Herr Joachim Malter

Landesverband Einzelhandel und Dienstleistungen Saarland e.V.: Hauptgeschäftsführer Herr Christoph Kleer

Arbeitskreis Wirtschaft e.V.: Vorsitzender Herr Dr. Hanspeter Georgi

Saarpfalz-Kreis: Herr Landrat Clemens Lindemann

 

Von einer Weiterleitung an unseren Medienverteiler haben wir vorerst abgesehen.

 

Einzelheiten zum Gesamtthema:

 

Freie Arbeitsvermittlung ist seit 15 Jahren möglich. Dennoch wird diese Form der Arbeitsvermittlung immer wieder – auch

von offizieller Seite – mit Arbeitnehmerüberlassung gleichgesetzt.

 

Außerbehördliche Arbeitsvermittlung hat mit Arbeitnehmerüberlassung nichts zu tun.

 

Außerbehördliche Arbeitsvermittler tun das, was die Bundesagentur, die ARGEn und die Optionskommunen tun oder tun sollten: Sie beraten und betreuen Arbeitsuchende bei der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

 

Mit der Einführung des sogenannten Vermittlungsgutscheines auf der Grundlage des § 421 g SGB III bzw. vglb. SBG II kann der Arbeitsuchende durch die Vorlage dieses Vermittlungsgutscheines von der eigenen Zahlungsverpflichtung frei gestellt werden. Bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit besteht ein erster Vergütungsanspruch nach sechs Wochen in Höhe von 1.000 Euro ( 840,34 Euro zuzüglich Umsatzsteuer) und nach sechs Monaten ein zweiter in gleicher Höhe.

 

Die Regulierung unseres Anspruches erfolgt jeweils durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die ARGEn oder die Options-kommunen, denen durch das SGB hier eine Kontroll- und Verwaltungsfunktion übertragen wurde.

 

Die Bundesagentur nutzt ihre Position aus und erlässt ständig neue „Geschäftsanweisungen“, welche nicht nur den § 421 g SBG III unterwandern, sondern auch ein sinnvolles und zielführendes Arbeiten der außerbehördlichen Vermittler be- und verhindern.

 

Eine hohe Zahl Vermittlungen durch Dritte ist ein Malus für die einzelnen Vermittlungsteams, was  Auswirkungen auf den Personalschlüssel hat. Verständlichweise haben somit insbesondere befristet eingestellte Mitarbeiter ein persönliches Interesse daran, Vermittlungen durch Dritte zu behindern oder zu unterbinden. Der Erfolg Dritter bedroht die Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes.

 

Die Bundesagentur und die ihr unterstellten Mitarbeiter unterliegen also ganz klar der Befangenheit!

 

Die unter mittlerweile revidierten Gesetzesgrundlagen gemachten Missbrauchserfahrungen werden trotz eines lückenlosen Kontrollinstrumentariums der BA immer wieder „ins Feld geführt“, um die gesamte Branche einem Generalverdacht zu unterwerfen und Vermittlungswillige zu irritieren.

 

klhofmann
Hofmann-pm3b