Vermittlung

Sie schließen mit uns einen schriftlichen Vermittlungsvertrag ab

Downloaden Sie sich den: Vermittlungsvertrag [pdf]

Wenn wir Ihnen eine Arbeitsstelle vermitteln, wird die Vermittlungsvergütung fällig. Diese wird uns dann von der Agentur für Arbeit oder der Arge ausgezahlt , die den Gutschein ausgestellt hat.

 

Voraussetzungen dafür sind:

eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Inland

mit einer Dauer von mindestens drei Monaten

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden

bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung nicht oder längstens drei Monate beschäftigt waren

klhofmann
Hofmann-pm3b