Vermittlung
Sie schließen mit uns einen schriftlichen Vermittlungsvertrag ab
Downloaden Sie sich den: Vermittlungsvertrag [pdf]
Wenn wir Ihnen eine Arbeitsstelle vermitteln, wird die Vermittlungsvergütung fällig. Diese wird uns dann von der Agentur für Arbeit oder der Arge ausgezahlt , die den Gutschein ausgestellt hat.
Voraussetzungen dafür sind:
eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit im Inland
mit einer Dauer von mindestens drei Monaten
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung nicht oder längstens drei Monate beschäftigt waren